Zum Jahreswechsel hat sich die steuerfreie Übungsleiterpauschale (§ 3 Nr. 26 Satz 1 EStG) auf 2.400,- € erhöht. Gleichzeitig wurde die „Ehrenamtlerpauschale“ (§ 3 Nr. 26a Satz 1 EStG) auf 720,- € erhöht. In Höhe dieser Pauschalen sind Einnahmen aus einer nebenberuflichen Tätigkeit für eine gemeinnützige Organisation oder eine Körperschaft …
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